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Fachgebiet, Forderungsart

z.B. Arbeitsrecht, Schadenersatz, Schmerzensgeld:


Wenn Sie sich für den Auftrag vom 02.12.2014 interessieren müssen Sie sich anmelden.
Der Auftrag befindet sich im Status: Neu

Bei diesem Auftrag geht es um:

Rückforderung von Vorauszahlung für nicht abgenommene Küche
Ich habe bei einem mir persönlich bekannten Küchenstudioinhaber eine Küche zum Preis von ca. 16000 € bestellt. Es gibt keinen Vertrag, nur Spezifikationen aus per E-Mail übermittelte Aufmaßen und Architektenzeichnungen und einem Referenzangebot eines Konkurrenten. Die Küche ist vorab fast vollständig bezahlt worden, was daran liegt, dass der Kontrahent ohne mein explizites Einverständnis nicht nur Anzahlungen, sondern auch Geldbeträge, die ich im per Leihvertrag geliehen hatte, als Anzahlung angerechnet hat. Die gelieferte Küche entspricht nicht der Spezifikation, ist minderwertig, lässt sich prinzipiell nicht fachgerecht montieren und ist nach 2 Monaten Verzug immer noch nur teilweise provisorisch montiert. Nachbesserungen wären möglich, um die Küche vollständig aufbauen zu können, sind versprochen, aber nicht erfolgt; außerdem ist das spezifizierte Qualitätsniveau und die spezifizierte Konstruktion (gewünschte Höhen und Maße, Schnitt der Edelstahlplatte usw.) über Nachbesserungen nicht zu erreichen, sondern würde komplette Neulieferung erfordern, wozu der Kontrahent nicht bereit ist. Einige der Mängel und Schäden sind objektiv nachvollziehbar, auch wenn kein Vertrag vorliegt. Es gibt eine Mängelliste mit Fotodokumentation der Architektin und eine vollständige schriftliche Schilderung des Vorgangs. Wir möchten ganz einfach so viel Geld zurück wie möglich. Kontrahent hat Bonität, ist aber meiner Einschätzung ohne Gerichtsbeschluss kaum zur Zahlung zu bewegen.

Auftrag/Untersuchung/Prüfung in: DE 70435 Stuttgart



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