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Schnellsuche:

Fachgebiet, Forderungsart

z.B. Arbeitsrecht, Schadenersatz, Schmerzensgeld:


Wenn Sie sich für den Auftrag vom 11.06.2014 interessieren müssen Sie sich anmelden.
Der Auftrag befindet sich im Status: Neu

Bei diesem Auftrag geht es um:

Mietminderung, Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld
Guten Tag, ich, kurzgenannt Mieter, habe ein aktuelles und akutes problem zu lösen, wo ich als Harz IV Empfänger nicht die nötigen rechtlichen Möglichkeiten nutzen kann, die möglich wären. Hier besteht u.a. ein Anspruch auf Mietminderung, Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld. In Mietstreitverfahren ist bereits März 2013 und wiederholt dem Vermieter erhebliche Mitemängel gemeldet worden, mit Wassereintritt bei starken Regenfällen, dauerhaft nasse Wände und erhebliche Schimmelbildung. Auf massiven Druck im Zeitraum Okt. 2013 - Januar 2014 auf prüfung und Beseitigung wurde am 28.02.2014 zum 31.05.2014 auf Eigenbedarf gekündigt seiten des Vermieters. Diese Kündigung erwies sich nach Prüfung als unwirksam gem. BGH-Urteil vom 30.04.2014 Seit Bekanntgabe div. rechtlicher Mängel seitens des Vertrages wird der Mieter immer wieder unter Druck gesetzt mit übler Nachrede und Bedrohung, obwohl bekannt ist, dass dieser sich in psychologischer Behandlung befindet. U.A. forderte der Mieter nur seine Kaution zurück, der er aber nicht bekommen sollte, wenn er nicht renovieren würde. Dies ist jedoch nicht geschuldet, da eine Renovierung nicht im Mietervertrag geregelt wurde und die Klausel der Schönheitsreparaturen ungültig ist. Zudem schuldet der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung für 2012, die er aber nicht erbringen kann. Aufgefordert wurde diese unter Androhung der Einbehaltung der Nebenkosten. Auf Grund der erheblichen Mängel in der Wohnung, die seit März 2013 bekannt und sind gem. §§ 536C BGB erfüllt. gem. §§ 535 hat der Vermieter seine Pflichten verletzt. Dem Mieter war eine Vertragsgem. Nutzung nicht möglich. §§ 320 BGB nicht erfüllter Vertrag ist gegeben und §§ 273 Zurückbehaltungsrecht soll ausgeübt werden. Gem. §§536 BGB wäre der Anspruch auf Mietminderung. Der Schadensersatzanspuch und Schmerzengeld wäre ein probates Druckmittel, infolge einer unerlaubten Handlung und Unterlassung. Wegen dem enormen Druck bin ich krank geschrieben seit dem 10.06.2014 und rechne damit mich in eine Klinik begeben zu müssen, da ich mich in meiner eigenen Wohnung nicht mehr sicher fühle. Meinem Wunsch, dass ich keine Diskussionen mehr persönlich führen möchten wurden ignoriert und am 07.06.2014 maßgelich verletzt mit Drohungen wegen Sozialbetrug wäre ich ja ein Straftäter. Dies ist noch zu klären, da meine Freundin über eine Betreuungs- und Vorsorgevollmacht verfügt. Das Kosten-/ Nutzenrisiko kann ich nicht abschätzen oder dafür gerade stehen. Mit freundlichen Grüßen

Auftrag/Untersuchung/Prüfung in: DE 76549 Hügelsheim



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