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Der Skandal der Wirecard AG endet nun in der Insolvenz. Für die Anleger die in Aktien und Anleihen der Wirecard investiert haben stellt sich die Frage nach Schadensersatzansprüchen. Irgendeiner muss doch schuld sein, das man so auf dem Boden gefallen ist.
Da die Wirecard AG die Jahresbilanz für 2019 erneut nicht vorlegen konnte, weil die Wirtschaftsprüfer das Testat verweigerte zeichnete sich die Insolvenz bereits ab. Und als das Unternehmen wenig später mitteilte, dass 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten auf den Philippinnen wahrscheinlich überhaupt nicht existieren war es vorbei. Am 25. Juni teilte die Wirecard AG dann mit, dass sie beim Amtsgericht München wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzfahrens stellen will.
Wen verklagt man denn nun, die Reste der Wirecard, der 1,9 Milliarden fehlen, wohl kaum. Es kommen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen und Vorstände bei der Wirecard in Betracht. Die werden wenn alles stimmt und man ihnen eine Schuld nachweisen kann sitzen. Oder hohe Strafen erwarten können. Danach wird es eine lange Schlange an Gläubiger geben, denn die Wirecard war nahe der 100 Milliarden Börsenwert. Wenn jeder Anlegen nun 1 % Schadenersatz will, wäre das eine Milliarde. Die Quoten falls was verteilt wird sind also gering bis nicht vorhanden. Wenn 1,9 Milliarden in die Bücher erfindet, wird sein Geld bereits an Frau und Kinder übertragen haben.
Auch für die Vorstände gibt es nach 3-6 Jahre eine Restschildbefreiung nach einem privaten Insolvenz. Wirecard-Anleger könnten sich an im Kapitalmarktrecht und Aktienrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden. Aber wer 100000 Euro Schadenersatz will muss dem Anwalt und Gericht erst man 7495 Euro Kosten vorstrecken. Das wird auch bei einer Sammelklage kaum weniger
Das Geld ist wohl weg, jetzt kann man nur gutes Geld dem schlechten Geld nachwerfen.
In diesem Fall hatte der verstorbene Vater seit den 70ern einen Mietvertrag für die Streit gegenständliche Wohnung. Vier Wochen nach dem Tod erklärte der Erbe in das Mietverhältnis einzutreten, Der Vermieter erklärt eine Woche später die Kündigung der Wohnung. mehr Infos