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Doch auch wenn Produkthaftungsklagen in den USA durchaus oft vorkommen und der Schaden durch Schmerzensgeld in den USA im Vergleich zu Deutschland meist viel Höher ist. So sind die zu erstattenden Schadensummen aus Produkthaftungsklagen in beiden Ländern gar nicht so unterschiedlich.
Schlimmer sind die Schadensersatzzahlung aus Punitive damages also einer Strafe gegen das Unternehmen. . Somit wären beispielsweise auch die zwei Millionen US-Dollar Punitive damages, welche Starbucks für zu heißen Kaffee zahlen soll, in Deutschland nicht vollstreckbar. Sollte ein deutscher Hersteller allerdings Vermögenswerte in den USA haben, können diese angegriffen werden.
Voraussetzung dafür, dass sich amerikanische Gerichte überhaupt für deutsche Unternehmen in den USA zuständig erachten, ist, dass ein sogenannter Minimum contact zwischen dem deutschen Hersteller und den USA. Dazu reicht aber schon Werbung, regelmäßige Geschäftsbeziehung oder eine Tochtergesellschaft in den USA.
Am besten ist es wenn das Produkt selbst fehlerfrei ist. Da niemand unfehlbar ist sollten weitere Maßnahmen getroffen werden. Es empfiehlt sich, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch die USA absichert.
Viel Unternehmen sind dazu übergegangen erst gar nicht selber die USA zu beliefern. Eine Chinesische oder Mexikanische Tochter kann das erledigen und man selber hält nur Lizenzen. Oder man verkauft selber nur Lizenzen in die USA. Auch kann es durchaus sinnvoll sein in den USA gänzlich eigene Produktionen aufzubauen die eigene Produktnamen führen.
Die beste Gegenwehr gegen USA Anwälte ist es nicht zu erfolgreich zu sein. Denn wer nichts hat dem kann man nichts wegnehmen. Das ist aber in Deutschland nicht anders.
So jedenfalls hat das Landessozialgericht Niedersachsen in einem Eilbeschluss verkündet. Im Verfahren dazu begehrte ein deutsch-thailändisches Ehepaar Leistungen. Die Frau besitzt ein Einfamilienhaus in Thailand, in dem die Verwandtschaft lebt. In Deutschland lebte das paar erstes alles.....
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