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Daher nutzen neue Strafen wenig.
Zum Schutz der Zweiradfahrer wird ein neues Verkehrszeichen eingeführt, das mehrspurigen Fahrzeugen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen, somit Fahrrädern und auch Motorrädern verbietet.
Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 m innerorts und 2,0 m außerorts zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern einhalten.
Die Sätze für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 20 km/h werden verdoppelt.
Inner + außerorts gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h einen Punkt (vorher: ab 21 km/h). Die Bußgelder betragen nun 70 € bzw. 60 € und wurden damit verdoppelt.
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts) bzw. 26 km/h (außerorts) gibt es 2 Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Wer keine Rettungsgasse bildet, wird künftig mit 200–320 €, 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot belegt. Wer eine solche benutzt, zahlt künftig 240–320 €. Eine Behinderung oder konkrete Gefahr muss nicht mehr vorliegen.
Lkws über 3,5 Tonnen dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Verstöße werden mit 70 € und einem Punkt geahndet.
Für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung von Einsatz oder Rettungsfahrzeuge droht nun neben einem Bußgeld von 100 € ein Punkt.
Parken auf Geh- und Radwegen sowie das (auch kurzfristige) Halten auf Schutzstreifen kostet künftig 55 €. Wird hierdurch ein Verkehrsteilnehmer behindert, wird dies mit 70 € und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet.
Die Benutzung von Radarwarnern auf Mobiltelefonen und Navis wird mit 75 € und einem Punkt geahndet.
Die Strafe würden dann was bringen wenn es eine Gewinnabschöpfung geben würde. Also je größer der Laster desto mehr, je mehr geladene Pakete desto höher der Gewinn.
Aber man müsste dann Alternativen anbieten, ein paar zentrale Ladezonen die gesichert sind. Evtl. elektrische Lieferhelfer um die Wege zu schaffen.
Aber solange der Angestellte berufliche Nachteile erfährt wenn er nicht über die Autobahnrast, wird er rasen. Zumal die Chancen damit durchzukommen groß sind. Da würde sich ändern wenn es elektrische Streckenüberwachung gäbe.
Ein Melder in München, einer in Berlin und kein Mensch rast auf der gesamten Strecke mehr. Einzel Providafahrzeuge mit Erklärungsbeamten rechnen sich nicht. Wenn dann sollen die einfach elektronische jeden erfassen der sie bei Maximalgeschwindgkeit überholt. Da käme was zusammen.
Ausreden
Von der höheren Gewalt durch Streik oder Unwetter mal abgesehen, haben die Fluggesellschaften eigentlich keine Ausrede den Schadenersatz zu verweigert. Nur gibt es bereits viel kreative Schreiben von Fluggesellschaften wie diese den Schadenersatz .....
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