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Klingt als wäre es eine WIN-WIN Situation. Wer die Miete vom Ertrag abzieht und dabei einen Gewinn errechnet kann bedenkenlos zu schlagen. Könnte man erst mal so glauben. Was aber wenn die Qualität der Anlage schwindet und der Ertrag sinkt. Das machen technische Anlagen so. Daher sollte man einen Puffer einrechnen. Auch bei der Wartung kann man davon ausgehen das bei steigenden Ausfällen immer älter werdender Anlage die Dauer der Reparatur schwindet. Wenn zwischen Ausfall und Reparatur Monate vergeben, macht man Verlust.
Auch andere bieten Garantien und Gewährleistungen an und sitzen dann gerne man die Reparatur aus. Wer einmal einen defekten Eisschrank hatte oder einen PC eingeschickt hat wird das sicher bestätigen können.
Erinnern wir uns an die 800er Jahre. Da kennt sicher jeder einen Freund der einem besonders lukrative Immobilien angeboten hat. Dabei errechneten die das die Miete höher als die Rate und Tilgung wären und man gar nichts bezahlen müssen. Meinen Wunsch dann gleich 10 Immobilien erwerben zu wollen haben Sie aber abgelegt. Der Trick war das man Schrottimmobilien mit einer Mietgarantie verband um so den Gewinn darzustellen. Die Käufer merkten nicht das die Mietgarantie von einer GmbH kam, die keine Gewinne machte. Wie auch die Schrottimmobilien brauchten weniger ein als die Mietgarantie brauchte. Die GmbH gibt nach der letzte verkauften Einheit meist in Konkurs. Was blieb waren Käufer die nun hohe Raten zu zahlen hatte und aufgrund der Baufälligkeit der Immobilie hohe Instandhaltungskosten, jedoch kaum Mieter fanden.
Erst viel später haben die Gerichte die finanzierenden Banken in die Haftung genommen.
Zurück zu Solarmietanlage. Stellen wir uns vor Solarmieter hat die Anlage mit eine Kredit finanziert und sämtlich an den Kreditgeber als Sicherheit übergeben. Stellen wir uns weiter vor das die Wartungskosten ins unerträgliche Steigen und nicht durch Neugeschäfte kompensiert werden können. Also ein überalterter Bestand mit festen Verträgen. Irgendwann geht diese Firma in Konkurs.
Dann passiert folgendes: Die Verträge mit den Mietern fallen in die Konkursmasse und gehen darin unter. Schadenersatz wegen fehlender Wartung ist genauso wenig drin wie andere Leistungen.
Die Solaranlagen selber fallen dem Kreditgeber zu, eine anderen Firma die nichts mit dem Mietern zu tun hat. Die wird nun den Mieter anbieten, die Anlage sofort zu kaufen oder weiter zu mieten.
Auch den Übergang der Ware nach 20 Jahren an den Mieter ist vom Tisch, denn das Versprechen ging mit dem altern Firma unter.
Alle die solche Angebote annehmen, sollten sehr genau prüfen was passiert wenn der Vermieter scheitert. Auch die Abbaukosten sollten gesichert sein, wie auch der genaue Ablauf der Wartung.
Wichtig auch ab wann die Solarzellen defekt sind und wann nur einfach schwach und alt.
n dem Fall war ein Wettbewerbsverband gegen eine Influencerin aus Hamburg vorgegangen, die mit Werbung ihren Lebensunterhalt verdient. Ein Wettbewerbsverband ist meist nur eine schöne Umschreibung für einen Abmahnverein. Die legen sich meist mit kleinen Unternehmen an, die meist ohne re.....
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