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Maklervertrag nicht ewig ?

Maklervertrag nicht ewig ?
Bildrechte/-quelle: KS

Wer sein Haus einem Makler anbietet wird oft erleben das diesen von den sehr guten Chancen ein Lied anstimmt. Er hat in seiner Kartei stets hunderte von Kunden und tausenden Interessenten warten auf den viele Plattformen im Internet bei denen er Mitglied ist. Ohne Makler hätte man darauf keine Zugriff. Daher ist die Immobilie schnell verkauft.



Sobald man den Vertrag unterschrieben hat sieht die Sache ganz anders aus. Bei den ersten Besichtigungsterminen kommen zwar Interessenten aber keiner kauft. Den meisten ist die Immobilie schlicht weg zu teuer. Auch wer beim Termin Begeisterung geheuchelt, kauft noch lange nicht.

 

Was wurde aus der berühmten Kundenkartei des Maklers ? In der standen sicher viele Interessenten, denn es gibt eine Vielzahl von professionellen und auch private Käufern die gerne in Schnäppchen kaufen. Dazu legen Sie bei vielen Maklern die Leinen aus und lassen sich auf den Verteiler setzen. Eine teure Immobilie oder nur eine Immobilie zu Marktpreis werden die kaum anschauen. Normale Käufer stehen selten lange auf einer Maklerliste.





Die vielen Immobilienportale sind zwar vorhanden. Aber Anzeigenportale für Kleinanzeigen locken eben sowenig Kunden, wie Portale die einfach keiner kennt. Schaut man auf den Anbieter ohnemakler.de kann man sehen das die einen in einem Aufwasch in dutzenden Plattformen anmelden. Das alles zum einem Preis.



Als den Makler wieder loswerden und selber versuchen verhindern Alleinverträge die einen an den Makler binden. Meist 12 Monate, aber oft auch mit Verlängerungsoption. Der BGH hat entschieden, dass in AGB einem Makler ein sechs Monate befristeter Alleinauftrag erteilt werden kann, der sich automatisch um drei Monate verlängert, wenn nicht innerhalb von vier Wochen gekündigt wird. Ein Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus §§ 252, 280 BGB auf Schadensersatz in Höhe der ihr entgangenen Provision besteht aber nicht, weil sich der Vertrag wegen der Unwirksamkeit der Verlängerungsklausel nicht verlängert hat.

BGH, Urt. v. 28.05.2020 - I ZR 40/19

Als genau schauen was für einen Vertrag man unterschreibt. Makler verteilen nur deswegen viele Exposes weil evtl. ja irgendwann irgendeiner kauft. Die Vermittlung hat keinen Verfall.








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