Auftragsbörse fuer Erfolgsanwälte. Bei uns finden Sie Erfolgsanwälte aus vielen Fachgebieten.

Wir moechten unsere Webseite fuer Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern. Dazu verarbeiten wir Ihre Daten und arbeiten mit Cookies.

Technisch notwendige Funktionen

Wir nutzen Ihre Daten ausschliesslich, um die technisch notwendige Funktionsfaehigkeit zu gewaehrleisten. Die Verarbeitung findet nur auf unseren eigenen Systemen statt. Auf einigen Seiten koennen daher Inhalte nicht angezeigt werden. Sie koennen den Zugriff auf die Inhalte ggf. individuell freischalten. Mehr dazu in Nr. 4 unserer Datenschutzerklaerung.

Alle Funktionen

Dazu verarbeiten wir Daten auf unseren eigenen Systemen. Darueber hinaus integrieren wir von externen Anbietern Inhalte wie Videos oder Karten und tauschen mit einigen Anbietern Daten zur Webanalyse aus. Mehr zu Anbietern und Funktionsweise in unserer Datenschutzerklaerung.

Notwendige Cookies

Diese Cookies sind fuer die korrekte Anzeige und Funktion unserer Website ein

Google Analytics

Misst Metriken rund um die Websitenutzung, wie z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer, verwendete Browser und Conversions.
Datenschutzerklaerung

Google Optimize

Wird fuer das Ausspielen und Messen von unterschiedlichen Websitevarianten (sogenannte A/B-Tests) verwendet.
Datenschutzerklaerung

Facebook

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Facebook besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen. Datenschutzerklaerung
Datenschutzerklaerung

Google Ads

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber Google Ads besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

LinkedIn

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen ueber LinkedIn besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Twitter

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Twitter besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung

Awin

Erlaubt die Leistung von Werbemassnahmen auf Awin besser zu messen. Gemessen werden dafuer z.B. Bestellungen.
Datenschutzerklaerung



Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein


Schnellsuche:

Fachgebiet, Forderungsart

z.B. Arbeitsrecht, Schadenersatz, Schmerzensgeld:





HartzIV und Ferienhaus in Thailand

HartzIV und Ferienhaus in Thailand
Wer HartzIV Leistungen will muss einen Immobilien vorher verkaufen oder von dem Erlös leben. Es gibt auch Ausnahmen wenn man in der eigenen Immobilie lebt und die Große angemessen ist. Aber auch wenn man ein Ferienhaus in Thailand hat gibt es Geld.



So jedenfalls hat das Landessozialgericht Niedersachsen in einem Eilbeschluss verkündet. Im Verfahren dazu begehrte ein deutsch-thailändisches Ehepaar Leistungen. Die Frau besitzt ein Einfamilienhaus in Thailand, in dem die Verwandtschaft lebt. In Deutschland lebte das paar erstes alles Vermögen auf und häufte Schilden an.

 

Das Jobcenter lehnte alle Leistungen ab und verlangte das das Haus in Thailand verwertet werden soll. Das paar bemühe sich nicht im den Verkauf.

Eine Auslandsimmobilie müsse selbst dann verkauft werden wenn sie im Heimatland von Familienangehörige bewohnt wird oder hat als Alterswohnsitz gedacht ist.





Jedoch kann das Jobcenter niemanden auf der Straße stehen lassen. Denn das Ehepaar steht ohne Mittel in Deutschland und kann nicht vom Grundbuch abbeißen. Denn die Barschaft war bereits aufgebraucht.

 

Das Aufstellen eines Schildes in einer Nebenstraße vor dem Haus ist nicht ausreichend. Die Familie muss sich ernsthaft bemühen das Haus zu verkaufen, notfalls mit Verlust. Es kann einen Erstattungsanspruch des Jobcenters auslosen wenn kein brauchbarer Versuch unternommen wird das Haus zu verkaufen.

 



Das Gericht hat aber weder einen Zeitraum genannt, oder gefragt warum es noch keinen Verkauf gab. Es ist wohl anzunehmen das nun alsbald verkauft wird, wenn nötig an die Familie. Und vermutlich zu einem Preis, der die Bedürftigkeit nicht sehr lange beenden wird. Darüber wird wohl ein neues Gericht entscheiden müssen, oder das Amt geht den einfachsten Weg.

 

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 22.05.2019 - L 11 AS 209/19 B ER








zurück>




Artikel lesen
HartzIV und Ferienhaus in Thailand

HartzIV und Ferienhaus in Thailand

So jedenfalls hat das Landessozialgericht Niedersachsen in einem Eilbeschluss verkündet. Im Verfahren dazu begehrte ein deutsch-thailändisches Ehepaar Leistungen. Die Frau besitzt ein Einfamilienhaus in Thailand, in dem die Verwandtschaft lebt. In Deutschland lebte das paar erstes alles.....
mehr Infos




Freunde im Netz:

Hier einige Empfehlungen aus dem WEB für Sie: Gauner und Verbrecher am Konto erkennen | Echte Ausweise oder nicht |