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600 Euro Schadenersatz bei Flugverspätung

600 Euro Schadenersatz bei Flugverspätung
Bildrechte/-quelle: K.S.

Die Regeln der EU machen es möglich das man bei Flugverspätungen einen pauschalen Schadenersatz gelten machen kann. Das können bis zu 600 Euro sein. Wer jetzt aber glaubt das man die 600 Euro mit einem bösen Brief oder einem ernsten Anruf von den Fluggesellschaften ausgezahlt bekommt, der täuscht sich. Die Fluggesellschaften wehren sich mit Händen und Füßen.



Ausreden

 

Von der höheren Gewalt durch Streik oder Unwetter mal abgesehen, haben die Fluggesellschaften eigentlich keine Ausrede den Schadenersatz zu verweigert. Nur gibt es bereits viel kreative Schreiben von Fluggesellschaften wie diese den Schadenersatz ablehnen. Von falschen Namen auf den Tickets, von fehlerhaftem Einchecken oder gar fehlerhafter Buchung kann das alles sein. Die professionellen Erstatter haben Listen welcher Flug warum verspätet war, daher können die schnell die Erfolgsaussichten prüfen.

 

Der Anwalt hilft

 

Klar, kann man die Fluggesellschaft auch einfach verklagen, wenn die nicht zahlen. Es bleibt wie bei jedem Prozess ein gewisses Risiko so ein Verfahren zu verlieren. Dazu ist es doch aufwendig erst einmal einen Anwalt zu suchen und sich mit dem zu besprechen. Gewinnt man den Prozess zahlt der Gegner alle Kosten. Verliert man können 180-500 Euro an Kosten auflaufen





Unterschiedliche Anbieter

 

Es gibt einige Anbieter mit doch sehr unterschiedlichen Preisunterschieden von bis zu 100%. Und wie in allen Geschäften gibt es seriöse und weniger seriöse. Am besten sucht man einen der im eigenen Land agiert und Verträge nach deutschen Recht anbietet.. Selber kann man mittlerweise vergessen, denn die Airlines pokern auch wenn man sie verklagt.

 

Nicht vergessen

 

Man sollte natürlich nach dem Ärger mit Fluggesellschaften nicht vergessen, diese direkt zu bestrafen und bei weiteren Reisen zu meiden. Und guten Freunden sollte man davon berichten. Denn nur so verschwinden kundenunfreundliche Anbieter irgendwann vom Markt.








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